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Birgit Schwarz |
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| * die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 & 4 StBerG das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung sowie die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen | |||||||||||||